Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 512-119
Telefon Festnetz: 05352 512-188
Telefon Festnetz: 05352 512-260
Telefon Festnetz: 05352 512-180
Telefon Festnetz: 05352 512-175
Telefon Festnetz: 05352 512-161
Telefon Festnetz: 05352 512-173
Telefon Festnetz: 05352 512-195
Telefon Festnetz: 05352 512-169
Telefon Festnetz: 05352 512-177
Fax: 05352 512-198
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007