Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 7

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04401 927-100

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    E-Mail: info@wesermarsch.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung

    Bankverbindung

    Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

    IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

    BIC: SLZODE22

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Brake (Unterweser) - Hochbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrabberdeich 1

    26919 Brake (Unterweser)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brake, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 440

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gehbeeinträchtiigte Personen melden sich bitte bei der Info im Erdgeschoss.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04401 102-216

    Telefon Festnetz: 04401 102-269

    Telefon Festnetz: 04401 102-214

    E-Mail: bauamt@brake.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auslegung, B Plan, Einsicht Bebauungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English