Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Artland - Fachbereich 2 - Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt

    49610 Quakenbrück

    Besucheranschrift

    Markt

    49610 Quakenbrück

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2 - Planen, Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    49610 Quakenbrück

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag und Dienstag 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauverwaltung und Städtebauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    49610 Quakenbrück

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag und Dienstag 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05431 182-202

    Fax: 05431 182-217

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auslegung, Einsicht Bebauungsplan, B Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English