Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Artland - Fachbereich 2 - Planen und Bauen
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Fachbereich 2 - Planen, Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag und Dienstag 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Wuller
Bauverwaltung und Städtebauförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag und Dienstag 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05431 182-202
Fax: 05431 182-217
Kontaktperson
Herr Grüß
Herr Wilms
Zuständig für
- Sonstiges: Zuständig für die Mitgliedsgemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup
Telefon Festnetz: 05433 328
E-Mail: badbergen@artland.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung