Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Bissendorf - Fachdienst 4 Planen und Bauen
Beschreibung
Der Fachdienst 4 – Planen und Bauen – ist rund um das Bauen zuständig. Das betrifft beispielsweise sowohl die Hochbaumaßnahmen mit den erforderlichen Vergabeverfahren als auch die Tiefbaumaßnahmen der Straßenunterhaltung. Zudem werden die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen erarbeitet. In Baugenehmigungsverfahren werden die Stellungnahmen an den Landkreis Osnabrück abgeben und die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Bauvorhaben beraten. Die Gewässerunterhaltung wird ebenfalls koordiniert. Auch der Baubetriebshof gehört dazu, der zum Beispiel für die Pflege der öffentlichen Grünflächen wie Parkanlagen, Straßenbegleitgrün, Kinderspiel-, Bolz- und Sportplätze zuständig ist.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  und 15:00 bis 18:30 Uhr  Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan