Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Hinweise für Grafschaft Bentheim: Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Nähere Informationen über Bebauungspläne und deren Festsetzungen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Nähere Informationen über Bebauungspläne und deren Festsetzungen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Emlichheim - Technische Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Dirk Collmann von Schatteburg
Samtgemeinde Emlichheim - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Inga Müller
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
E-Mail: mueller@emlichheim.de
Telefon Festnetz: 05943 809-153
Herr Gerbert Helweg
Landkreis Grafschaft Bentheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung