Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans gemäß § 33 BauGB - (Niedersachsen)
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
Samtgemeinde Hage - Bauamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1160
26519 Hage
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rieke Schmidt
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-69
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-60
E-Mail: bauamt@sg-hage.de
Frau Jasmina Doolmann
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-69
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-63
E-Mail: jasmina.doolmann@sg-hage.de
Frau Nane grote Hölmann
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-64
Fax: +49 4931 1899-69
E-Mail: nane.grotehoelmann@sg-hage.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Auslegung, Einsicht Bebauungsplan, B Plan