Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans gemäß § 33 BauGB - (Niedersachsen)
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
Gemeinde Großheide - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Großheide, Schloßstraße
Bus: 445, 446
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 04936 3179-330(Martina Meyer - Fachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: 04936 3179-331(Ralf Ulferts - Hochbau)
Telefon Festnetz: 04936 3179-332(Marina Meier - Gebäudemanagement, Versicherungswesen, Bauwesen)
Telefon Festnetz: 04936 3179-333(Wilko Gerdes - Brand- und Katastophenschutz, Gewässer- /Straßenunterhaltung, Kleinkläranlagen)
Telefon Festnetz: 04936 3179-334(Iris König - Tiefbau, Straßenunterhaltung)
E-Mail: bauamt@grossheide.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung