Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Delmenhorst: Bebauungsplan
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadtplanung
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Öffnungszeiten
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
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Kontaktperson
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E-Mail: staedtebauraumordnung@delmenhorst.de
Fax: 04221 991251
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Herr Kalesse
Herr Lohreit
Herr Bothe
Frau Foroughi
Stichwörter
Raumordnung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bebauungsplanauskunft, Städtebauförderung, Stadtsanierung, soziale Stadt, GISS, städtebauliche Verträge, Bauamt, Umlegung, Städtebauliche Planung
Städtebau und Raumordnung
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Frau Tewes-Meyerholz
Herr Kalesse
Herr Lohreit
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan