Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Thedinghausen: Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält Regelungen einzelner Baugebiete. Planungsträger ist die Gemeinde. Jede Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

    Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen über die Bebaubarkeit des Grundstücks. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Für das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (und auch des Flächennutzungsplanes) enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt, während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zu gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, dass Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und ggf. im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u.a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch- & Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wir durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenen §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Verden rechtskräftig. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Thedinghausen - Sachgebiet Gemeindeentwicklung, Gebäudemanagement, Klima

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de