Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Thedinghausen: Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält Regelungen einzelner Baugebiete. Planungsträger ist die Gemeinde. Jede Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen über die Bebaubarkeit des Grundstücks. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Für das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (und auch des Flächennutzungsplanes) enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt, während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zu gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, dass Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und ggf. im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u.a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch- & Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wir durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenen §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Verden rechtskräftig. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt der Gemeinde.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält Regelungen einzelner Baugebiete. Planungsträger ist die Gemeinde. Jede Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen über die Bebaubarkeit des Grundstücks. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Für das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (und auch des Flächennutzungsplanes) enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt, während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zu gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, dass Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und ggf. im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u.a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch- & Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wir durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenen §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Verden rechtskräftig. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bauordnungsrecht, Gebäudemanagement, Klima
Adresse
Hausanschrift
27321 Thedinghausen
Kontaktperson
Frau Hebbeler
Weitere Informationen
Hinweise für Thedinghausen: Bebauungsplan
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan