Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Hildesheim - 302 - Bauordnungsamt - Landkreis Hildesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 309-4921
Fax: 05121 309-954921
Gemeinde Nordstemmen - Fachbereich 3 - Planung, Bau und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Öffnungszeiten
Aufgrund der gegenwärtigen Ereignisse in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aktuell  nur nach Terminvereinbarung möglich. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Yannick Marcao
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon Festnetz: 05069 800-38
E-Mail: bauleitplanung@nordstemmen.de
Fax: 05069 800-91
Frau Linda Anouk Klüver
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung