Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Holle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Astrid Bilek
Herr Martin Ganzkow
Herr Andre Hoffmeister
Frau Dagmar Kalmbach
Frau Bettina Lehne
Frau Meike Fuths
Frau Andrea Müller
Hausanschrift
Fax: 05062 9084-29
Telefon mobil: 0160 97834447
Telefon Festnetz: 05062 9084-23
E-Mail: mueller@holle.de
Frau Michaela Rusteberg
Herr Simon Sibilis
Herr Michael Werth
Frau Mandy Borchers
Bürgerservice
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05062 9084-10
Fax: 05062 9084-29
Telefon Festnetz: 05062 9084-17
Telefon Festnetz: 05062 9084-24
E-Mail: buergerservice@holle.de
Herr Michael Kook
Internet
Landkreis Hildesheim - 302 - Bauordnungsamt - Landkreis Hildesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 309-4921
Fax: 05121 309-954921
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Auslegung, Einsicht Bebauungsplan, B Plan