Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Hildesheim - 302 - Bauordnungsamt - Landkreis Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Janssen-Str. 31

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 309-4921

    Fax: 05121 309-954921

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: Webservice, Landkreis Hildesheim)

    Technisch geändert am 13.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Elze

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 61

    31008 Elze

    Öffnungszeiten

    Montag
    8.00 bis 12.30 Uhr
    Dienstag
    8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch nur nach Vereinbarung
    Donnerstag
    8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
    Freitag
    8.00 bis 13.00 Uhr
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@elze.de

    Telefon Festnetz: 05068 464-0

    Fax: 05068 464-77

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018 (von: Webservice, Stadt Elze)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Elze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)