Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0421 5695-303

    Fax: 0421 5695-9303

    E-Mail: C.Strauss@Stuhr.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Stuhr)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Stuhr: Bebauungsplan

    Für Auszüge sind in der Regel Gebühren zu entrichten.
    Nach den Kostentarifen zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Stuhr werden für Auszüge pro Seite im Format DIN A 4 = 0,30 € und im Format DIN A 3 = 0,60 € erhoben.

    Für Auszüge sind in der Regel Gebühren zu entrichten.
    Nach den Kostentarifen zur Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Stuhr werden für Auszüge pro Seite im Format DIN A 4 = 0,30 € und im Format DIN A 3 = 0,60 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)