Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne

    Allgemeine Informationen

    Bebauungspläne bilden die unterste und konkreteste Planungsebene und sind rechtsverbindlich für jedermann.

    Sie werden aus dem Flächennutzungsplan (übergeordnete Planungsebene) entwickelt und können sehr unterschiedlich große Bereiche umfassen; vom einzelnen Gewerbegrundstück bis zum größeren Siedlungskomplex. Der Flächennutzungsplan hat dem Einzelnen gegenüber keine Rechtskraft und umfasst das ganze Gemeindegebiet Wunstorfs. Der Flächennutzungsplan ist seinerseits aus dem Raumordnungsplan der Region Hannover entwickelt, welcher Entwicklungsaussagen für die gesamte Region Hannover trifft.



    Allgemeine Informationen

    Bebauungspläne bilden die unterste und konkreteste Planungsebene und sind rechtsverbindlich für jedermann.

    Sie werden aus dem Flächennutzungsplan (übergeordnete Planungsebene) entwickelt und können sehr unterschiedlich große Bereiche umfassen; vom einzelnen Gewerbegrundstück bis zum größeren Siedlungskomplex. Der Flächennutzungsplan hat dem Einzelnen gegenüber keine Rechtskraft und umfasst das ganze Gemeindegebiet Wunstorfs. Der Flächennutzungsplan ist seinerseits aus dem Raumordnungsplan der Region Hannover entwickelt, welcher Entwicklungsaussagen für die gesamte Region Hannover trifft.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di., Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Bei öffentlichen Auslegungen gelten die in der Bekanntmachung angegeben Zeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-507

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wir sind der Fachbereich 61 Stadtplanung mit aktuell sieben Personen. Das Team besteht aus Architekt/innen, Stadtplaner/innen, Geograph/innen, Raumplaner/innen und Verkehrsplaner/innen. Der Bereich Stadtplanung ist ein vielseitiger und interdisziplinärer Bereich, deren Kernaufgabe darin besteht, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung u. a. Baurechte für Gewerbe- und Wohnbauprojekte sowie für Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen bzw. Bauvorhaben anhand des Städtebaurechts und der verschiedenen Bedarfe zu bewerten. Im Rahmen des besonderen Städtebaurechts verwaltet das Team aktuell die städtebauliche Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt, die 2023 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen wurde. Darüber hinaus hat sich ein wichtiger Schwerpunkt im Bereich Stadtplanung entwickelt, nämlich der Bereich Mobilität. Der Bereich Mobilität ist wichtiger Baustein für eine deutliche Energieeinsparung im Sinne des Klimaschutzes. Gemeinsam mit Politik und Verwaltung soll die Mobilitätswende eine qualitative Veränderung des Verkehrsverhaltens bringen, insbesondere eine Vermeidung und Verlagerung von Verkehr. Ein erster Vorstoß ist mit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes gelungen.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne

    Für Baugrundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen gilt § 30 Baugesetzbuch (BauGB), für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB und für Grundstücke im Außenbereich § 35 BauGB. Die näheren Erklärungen für die einzelnen Nutzungsarten finden sich in der Baunutzungsverordnung, die es in verschiedenen Fassungen gibt (1962, 1968, 1977, 1986 und 1990). Die Bebauungsplanaussagen werden jeweils in der Fassung der Baunutzungsverordnung näher definiert, die zur Zeit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans gültig war. So wird ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1967 Rechtskraft erlangt hat, durch die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung 1962 näher definiert. Ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat, wird durch die damals gültige Baunutzungsverordnung 1977 näher definiert.

    Für Baugrundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen gilt § 30 Baugesetzbuch (BauGB), für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB und für Grundstücke im Außenbereich § 35 BauGB. Die näheren Erklärungen für die einzelnen Nutzungsarten finden sich in der Baunutzungsverordnung, die es in verschiedenen Fassungen gibt (1962, 1968, 1977, 1986 und 1990). Die Bebauungsplanaussagen werden jeweils in der Fassung der Baunutzungsverordnung näher definiert, die zur Zeit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans gültig war. So wird ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1967 Rechtskraft erlangt hat, durch die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung 1962 näher definiert. Ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat, wird durch die damals gültige Baunutzungsverordnung 1977 näher definiert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne

    Die Planzeichen, die in einem Bebauungsplan benutzt werden, werden in der Planzeichenverordnung vorgegeben. Bebauungspläne sind Ortssatzungen und rechtsverbindlich für jedermann. Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplanverfahren, an die durch das Baugesetzbuch auch unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Alle Planverfahren beinhalten jedoch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine Abwägung der verschiedensten betroffenen Belange ermöglicht.


    Auskünfte zu Bebauungsplänen, Auskünfte zu Bebauungsplanverfahren, Annahme von Hinweisen und Bedenken in laufenden Verfahren, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Ansprüchen der Bodennutzung.

    Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben.

    Zur Übersicht der Bebauungspläne ->

    Die Planzeichen, die in einem Bebauungsplan benutzt werden, werden in der Planzeichenverordnung vorgegeben. Bebauungspläne sind Ortssatzungen und rechtsverbindlich für jedermann. Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplanverfahren, an die durch das Baugesetzbuch auch unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Alle Planverfahren beinhalten jedoch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine Abwägung der verschiedensten betroffenen Belange ermöglicht.


    Auskünfte zu Bebauungsplänen, Auskünfte zu Bebauungsplanverfahren, Annahme von Hinweisen und Bedenken in laufenden Verfahren, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Ansprüchen der Bodennutzung.

    Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben.

    Zur Übersicht der Bebauungspläne ->

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024