Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne
Bebauungspläne bilden die unterste und konkreteste Planungsebene und sind rechtsverbindlich für jedermann.
Sie werden aus dem Flächennutzungsplan (übergeordnete Planungsebene) entwickelt und können sehr unterschiedlich große Bereiche umfassen; vom einzelnen Gewerbegrundstück bis zum größeren Siedlungskomplex. Der Flächennutzungsplan hat dem Einzelnen gegenüber keine Rechtskraft und umfasst das ganze Gemeindegebiet Wunstorfs. Der Flächennutzungsplan ist seinerseits aus dem Raumordnungsplan der Region Hannover entwickelt, welcher Entwicklungsaussagen für die gesamte Region Hannover trifft.
Bebauungspläne bilden die unterste und konkreteste Planungsebene und sind rechtsverbindlich für jedermann.
Sie werden aus dem Flächennutzungsplan (übergeordnete Planungsebene) entwickelt und können sehr unterschiedlich große Bereiche umfassen; vom einzelnen Gewerbegrundstück bis zum größeren Siedlungskomplex. Der Flächennutzungsplan hat dem Einzelnen gegenüber keine Rechtskraft und umfasst das ganze Gemeindegebiet Wunstorfs. Der Flächennutzungsplan ist seinerseits aus dem Raumordnungsplan der Region Hannover entwickelt, welcher Entwicklungsaussagen für die gesamte Region Hannover trifft.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di., Do., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Bei öffentlichen Auslegungen gelten die in der Bekanntmachung angegeben Zeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-507
Kontaktperson
Frau Sandy Löbermann
Zuständig für
- Sonstiges: Wunstorf Süd, Luthe
Telefon Festnetz: 05031 101-283
E-Mail: Sandy.Loebermann@wunstorf.de
Frau Elke Ellenberg
Zuständig für
- Sonstiges: Blumenau, Bokeloh, Mesmerode, Idensen, Klein Heidorn
E-Mail: Elke.Ellenberg@wunstorf.de
Telefon Festnetz: 05031 101-284
Frau Annette Peters
Zuständig für
- Sonstiges: Steinhude, Großenheidorn und Kolenfeld
E-Mail: Annette.Peters@wunstorf.de
Telefon Festnetz: 05031 101-263
Herr Andreas Wilkening
Zuständig für
- Sonstiges: Wunstorf (außer Süd) und Gewerbegebiete Süd
E-Mail: Andreas.Wilkening@wunstorf.de
Telefon Festnetz: 05031 101-314
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne
Für Baugrundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen gilt § 30 Baugesetzbuch (BauGB), für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB und für Grundstücke im Außenbereich § 35 BauGB. Die näheren Erklärungen für die einzelnen Nutzungsarten finden sich in der Baunutzungsverordnung, die es in verschiedenen Fassungen gibt (1962, 1968, 1977, 1986 und 1990). Die Bebauungsplanaussagen werden jeweils in der Fassung der Baunutzungsverordnung näher definiert, die zur Zeit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans gültig war. So wird ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1967 Rechtskraft erlangt hat, durch die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung 1962 näher definiert. Ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat, wird durch die damals gültige Baunutzungsverordnung 1977 näher definiert.
Für Baugrundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen gilt § 30 Baugesetzbuch (BauGB), für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB und für Grundstücke im Außenbereich § 35 BauGB. Die näheren Erklärungen für die einzelnen Nutzungsarten finden sich in der Baunutzungsverordnung, die es in verschiedenen Fassungen gibt (1962, 1968, 1977, 1986 und 1990). Die Bebauungsplanaussagen werden jeweils in der Fassung der Baunutzungsverordnung näher definiert, die zur Zeit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans gültig war. So wird ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1967 Rechtskraft erlangt hat, durch die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung 1962 näher definiert. Ein Bebauungsplan, der z. B. im Jahr 1984 Rechtskraft erlangt hat, wird durch die damals gültige Baunutzungsverordnung 1977 näher definiert.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Bebauungspläne
Die Planzeichen, die in einem Bebauungsplan benutzt werden, werden in der Planzeichenverordnung vorgegeben. Bebauungspläne sind Ortssatzungen und rechtsverbindlich für jedermann. Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplanverfahren, an die durch das Baugesetzbuch auch unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Alle Planverfahren beinhalten jedoch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine Abwägung der verschiedensten betroffenen Belange ermöglicht.
Auskünfte zu Bebauungsplänen, Auskünfte zu Bebauungsplanverfahren, Annahme von Hinweisen und Bedenken in laufenden Verfahren, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Ansprüchen der Bodennutzung.
Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben.
Die Planzeichen, die in einem Bebauungsplan benutzt werden, werden in der Planzeichenverordnung vorgegeben. Bebauungspläne sind Ortssatzungen und rechtsverbindlich für jedermann. Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplanverfahren, an die durch das Baugesetzbuch auch unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Alle Planverfahren beinhalten jedoch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine Abwägung der verschiedensten betroffenen Belange ermöglicht.
Auskünfte zu Bebauungsplänen, Auskünfte zu Bebauungsplanverfahren, Annahme von Hinweisen und Bedenken in laufenden Verfahren, Vermittlung zwischen unterschiedlichen Ansprüchen der Bodennutzung.
Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
Einsicht Bebauungsplan, Auslegung, B Plan