Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

    Hinweise für Springe: Bebauungsplan

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach tritt er durch Bekanntmachung in Kraft. Für nähere Informationen können Sie sich an das  Planungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Springe - Fachdienst 61 - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Salzhaube 9

    31832 Springe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtplanung beraten Sie über die unten bereits aufgeführten Dienstleistungen hinaus gerne zu Fragen: - der städtebaulichen Einfügbarkeit von Bauvorhaben in Baulücken - der Dorferneuerung - der Stadtsanierung Eldagsen - der Immobilienplattform im Rahmen der Stadtsanierung Eldagsen - bei der Suche nach Baugrundstücken

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de