Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 61 Stadtplanung
Adresse
Postanschrift
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Öffnungszeiten
Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Neustadt am Rübenberge - 63 Bauordnung
Adresse
Postanschrift
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Öffnungszeiten
Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bemerkungen
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Bebauungsplan
Externe Dienstleistung
Dokumente
Links
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung