Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen: Erteilung

    Beschreibung

    Wer Bodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine abbauen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Die Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein.

    Hinweise für Stade: Bodenabbau

    Allgemeine Informationen

    © Landkreis StadeBodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf oder Steine dürfen, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist, nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde / Wasserbehörde abgebaut werden.

    Beratungsgespräch
    Es empfiehlt sich vor der Antragstellung auf Bodenabbau ein Beratungsgespräch anzuberaumen. Hierbei kann bereits vor der Antragstellung geklärt werden, ob ein Vorhaben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat und welche Unterlagen für die Verfahrensdurchführung vorzulegen sind. Für die Antragstellung stehen Formvordrucke zur Verfügung.

    Notwendige Unterlagen
    Dem Antrag auf Bodenabbau müssen sich alle erforderlichen Daten entnehmen lassen, um feststellen zu können, welche Umweltauswirkungen von dem Vorhaben ausgehen und ob es insoweit mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist.

    Verfahren 
    Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen werden für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit alle betroffenen Fachbehörden und die anerkannten Naturschutzverbände sowie betroffene Dritte beteiligt. Sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wird gleichzeitig durch öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

    Kontrollen
    Genehmigte Abbauvorhaben werden nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, durch das Naturschutzamt auf Einhaltung der Genehmigungsvorgaben kontrolliert. Diese Kontrolle erstreckt sich auch auf alle im Kreisgebiet nach dem Niedersächsischen Wassergesetz genehmigten Nassabbauten.



    Allgemeine Informationen

    © Landkreis StadeBodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf oder Steine dürfen, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist, nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde / Wasserbehörde abgebaut werden.

    Beratungsgespräch
    Es empfiehlt sich vor der Antragstellung auf Bodenabbau ein Beratungsgespräch anzuberaumen. Hierbei kann bereits vor der Antragstellung geklärt werden, ob ein Vorhaben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat und welche Unterlagen für die Verfahrensdurchführung vorzulegen sind. Für die Antragstellung stehen Formvordrucke zur Verfügung.

    Notwendige Unterlagen
    Dem Antrag auf Bodenabbau müssen sich alle erforderlichen Daten entnehmen lassen, um feststellen zu können, welche Umweltauswirkungen von dem Vorhaben ausgehen und ob es insoweit mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist.

    Verfahren
    Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen werden für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit alle betroffenen Fachbehörden und die anerkannten Naturschutzverbände sowie betroffene Dritte beteiligt. Sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wird gleichzeitig durch öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

    Kontrollen
    Genehmigte Abbauvorhaben werden nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, durch das Naturschutzamt auf Einhaltung der Genehmigungsvorgaben kontrolliert. Diese Kontrolle erstreckt sich auch auf alle im Kreisgebiet nach dem Niedersächsischen Wassergesetz genehmigten Nassabbauten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim sowie Lingen (Ems).

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Aufgaben des Bereiches Naturschutz ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung und aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Ziel der Arbeit des Bereiches Naturschutz ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Gleichzeitig ist der Wald zu erhalten, seine Fläche im Landkreis Stade möglichst zu vergrößern und seine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Gerne stehen wir allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Stade als Ansprechpartner zu Naturschutz- und Waldfragen zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Dem Antrag sind beizufügen:
      • eine naturschutzfachliche Bestandserfassung der für den Abbau vorgesehenen Flächen einschließlich der Betriebsflächen und
      • ein fachgerecht ausgearbeiteter Plan, aus dem alle wesentlichen Einzelheiten des Abbauvorhabens ersichtlich sind, insbesondere
        • Lage, Umgebung und räumliche Ausdehnung des Abbaus,
        • durchgeführte Untersuchungen,
        • die Art und Weise des Abbaus,
        • die Nebenanlagen,
        • die Nutzung der für den Abbau und die Nebenanlagen in Anspruch genommenen Flächen nach dem Abbau,
        • die Herrichtung und Nutzbarmachung der Flächen,
        • soweit erforderlich, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
        • die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
        • ein Zeitplan für den Abbau und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das Abbauvorhaben ist mit dem Naturschutzrecht, dem öffentlichen Baurecht und sonstigem öffentlichen Recht vereinbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit dem Abbau begonnen oder wenn der Abbau länger als drei Jahre unterbrochen wird. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.2.5 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Näheres zum Zulassungsverfahren nach Naturschutzrecht findet sich im Runderlass „Abbau von Bodenschätzen“ (Nds. MBL. Nr. 3/2011 S. 41 ff).

    Sofern Bodenschätze im Sinne des § 3 Abs. 3 oder Abs. 4 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG) gewonnen werden oder der Abbau untertägig stattfindet, wird eine Zulassung zum Abbau von Bodenschätzen nach Bundesberggesetz benötigt.

    Wird ein Gewässer hergestellt, erweitert oder umgestaltet, bedarf der Abbau einer Zulassung nach Wasserrecht.

    Wird ein Vorhaben nach dem Anhang zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) (4. BImSchV) für mehr als 12 Monate durchgeführt (insb. Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden oder die Abbaufläche mind. 10 ha umfasst), bedarf der Abbau von Bodenschätzen einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 24.09.2015

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Bodenschatz, Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen: Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)