Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung
In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.
Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.
In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.
Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung
Schmutzwasser:
Bei Fragen bezüglich der Beseitigung von Schmutzwasser wenden Sie sich an den Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg.
Kontakt Schmutzwasser:
Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg (AZV)
Frau Schmutte
Telefon 04207 66 97 99 5
E-Mail: entwaesserung@azv-oyten-ottersberg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
- Entwässerungspläne des beabsichtigten Bauvorhabens
- Entwässerungsantrag
Welche Gebühren fallen an?
Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser: 3,35 € je m³ (nach Trinkwassermaßstab)
Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 6,-- € je m² Beitragsfläche
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.
Rechtsgrundlage
Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten/Ottersberg.
_____________________________________________________
Regenwasser:
Bei Fragen der Niederschlagsentwässerung an die Gemeinde Oyten - Fachbereich Gemeindeentwicklung.
Kontakt Niederschlagswasser:
Gemeinde Oyten, Frau Weide
Telefon 04207 9140-65
E-Mail: weide@oyten.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Entwässerungsantrag
- Rechtsverbindliche Erklärung
- Kostenübernahmeerklärung
- Berechnung Abfluss Beiwert
Welche Gebühren fallen an?
Regenwasserentschädigungsbetrag: 0,21 € je m² angeschlossene Fläche
Eine einmalige Anschlussgebühr i.H. von 204,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.
Schmutzwasser:
Bei Fragen bezüglich der Beseitigung von Schmutzwasser wenden Sie sich an den Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg.
Kontakt Schmutzwasser:
Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg (AZV)
Frau Schmutte
Telefon 04207 66 97 99 5
E-Mail: entwaesserung@azv-oyten-ottersberg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
- Entwässerungspläne des beabsichtigten Bauvorhabens
- Entwässerungsantrag
Welche Gebühren fallen an?
Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser: 3,35 € je m³ (nach Trinkwassermaßstab)
Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 6,-- € je m² Beitragsfläche
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.
Rechtsgrundlage
Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten/Ottersberg.
_____________________________________________________
Regenwasser:
Bei Fragen der Niederschlagsentwässerung an die Gemeinde Oyten - Fachbereich Gemeindeentwicklung.
Kontakt Niederschlagswasser:
Gemeinde Oyten, Frau Weide
Telefon 04207 9140-65
E-Mail: weide@oyten.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Entwässerungsantrag
- Rechtsverbindliche Erklärung
- Kostenübernahmeerklärung
- Berechnung Abfluss Beiwert
Welche Gebühren fallen an?
Regenwasserentschädigungsbetrag: 0,21 € je m² angeschlossene Fläche
Eine einmalige Anschlussgebühr i.H. von 204,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.
Ansprechpartner
Fachdienst Planen & Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04207 914064
E-Mail: Isa.Zipperling@oyten.de
Kontaktperson
Frau Celina Weide
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung
Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie beim Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder der Gemeinde Oyten. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie einen Kanaltiefenschein.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Informationen erteilt der Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder die Gemeinde Oyten.
Die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung von gewerblichen Grundstücken bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Verden.
Kontakt:
Landkreis Verden
Untere Wasserbehörde
Telefon: 04231-150
E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie beim Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder der Gemeinde Oyten. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie einen Kanaltiefenschein.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Informationen erteilt der Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder die Gemeinde Oyten.
Die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung von gewerblichen Grundstücken bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Verden.
Kontakt:
Landkreis Verden
Untere Wasserbehörde
Telefon: 04231-150
E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Weitere Informationen
Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung
- Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten-Ottersberg
- Entwässerungsantrag Abwasserzweckverband Oyten&Ottersberg
- Antrag Niederschlagswasser/RegenwasserRW Entwässerungsantrag
- Rechtsverbindliche Erklärungrechtsverbindliche Erklärung RW
- Berechnung Abflussbeiwert digital ausfüllbar
- Berechnung Abflussbeiwert Druckversion
- KostenübernahmeerklärungErklärung Kostenübernahme
- KostenübernahmeerklärungErklärung Kostenübernahme
- Berechnung Abflussbeiwert digital ausfüllbar
- Rechtsverbindliche Erklärungrechtsverbindliche Erklärung RW
- Berechnung Abflussbeiwert Druckversion
- Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten-Ottersberg
- Antrag Niederschlagswasser/RegenwasserRW Entwässerungsantrag
- Entwässerungsantrag Abwasserzweckverband Oyten&Ottersberg
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Entwässerungsgenehmigung, Oberflächenwasser, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsantrag, Fettabscheider, Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässergenehmigung, Entwässerungserlaubnis