Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

    Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

    Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

    Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.



    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Oyten wird die Kanalisation im sogenannten Trennsystem betrieben, d.h. Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal und Regenwasser entweder auf dem Grundstück versickern oder in Ausnahmefällen in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

    Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

    Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

    Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die Kanalisationsanlagen der Gemeinde Oyten bedarf der Entwässerungsgenehmigung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung

    Schmutzwasser: 

    Bei Fragen bezüglich der Beseitigung von Schmutzwasser wenden Sie sich an den Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg. 

    Kontakt Schmutzwasser:

    Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg (AZV)

    Frau Schmutte

    Telefon 04207 66 97 99 5

    E-Mail: entwaesserung@azv-oyten-ottersberg.de

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
    • Entwässerungspläne des beabsichtigten Bauvorhabens
    • Entwässerungsantrag

    Welche Gebühren fallen an?

    Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser: 3,35 € je m³ (nach Trinkwassermaßstab)

    Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 6,-- € je m² Beitragsfläche

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Rechtsgrundlage

    Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten/Ottersberg.

    _____________________________________________________ 

    Regenwasser:

    Bei Fragen der Niederschlagsentwässerung an die Gemeinde Oyten - Fachbereich Gemeindeentwicklung.

    Kontakt Niederschlagswasser:                                                    

    Gemeinde Oyten, Frau Weide 

    Telefon 04207 9140-65                                

    E-Mail: weide@oyten.de

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Entwässerungsantrag
    • Rechtsverbindliche Erklärung
    • Kostenübernahmeerklärung
    • Berechnung Abfluss Beiwert

    Welche Gebühren fallen an?   

    Regenwasserentschädigungsbetrag: 0,21 € je m² angeschlossene Fläche

    Eine einmalige Anschlussgebühr i.H. von 204,00 €

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Schmutzwasser:

    Bei Fragen bezüglich der Beseitigung von Schmutzwasser wenden Sie sich an den Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg.

    Kontakt Schmutzwasser:

    Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg (AZV)

    Frau Schmutte

    Telefon 04207 66 97 99 5

    E-Mail: entwaesserung@azv-oyten-ottersberg.de

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
    • Entwässerungspläne des beabsichtigten Bauvorhabens
    • Entwässerungsantrag

    Welche Gebühren fallen an?

    Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser: 3,35 € je m³ (nach Trinkwassermaßstab)

    Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 6,-- € je m² Beitragsfläche

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Rechtsgrundlage

    Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Oyten/Ottersberg.

    _____________________________________________________

    Regenwasser:

    Bei Fragen der Niederschlagsentwässerung an die Gemeinde Oyten - Fachbereich Gemeindeentwicklung.

    Kontakt Niederschlagswasser:

    Gemeinde Oyten, Frau Weide

    Telefon 04207 9140-65

    E-Mail: weide@oyten.de

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Entwässerungsantrag
    • Rechtsverbindliche Erklärung
    • Kostenübernahmeerklärung
    • Berechnung Abfluss Beiwert

    Welche Gebühren fallen an?

    Regenwasserentschädigungsbetrag: 0,21 € je m² angeschlossene Fläche

    Eine einmalige Anschlussgebühr i.H. von 204,00 €

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. mit der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Planen & Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    28876 Oyten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04207 914064

    E-Mail: Isa.Zipperling@oyten.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.08.2021 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Oyten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Oyten: Entwässerungsgenehmigung

    Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie beim Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder der Gemeinde Oyten. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie einen Kanaltiefenschein.

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

    Informationen erteilt der Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder die Gemeinde Oyten.

    Die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung von gewerblichen Grundstücken bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Verden.

    Kontakt:

    Landkreis Verden

    Untere Wasserbehörde

    Telefon: 04231-150

    E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

    Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie beim Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder der Gemeinde Oyten. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie einen Kanaltiefenschein.

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnisse oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

    Informationen erteilt der Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg oder die Gemeinde Oyten.

    Die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung von gewerblichen Grundstücken bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Verden.

    Kontakt:

    Landkreis Verden

    Untere Wasserbehörde

    Telefon: 04231-150

    E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Entwässerungsgenehmigung, Oberflächenwasser, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsantrag, Fettabscheider, Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässergenehmigung, Entwässerungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)