Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Bei Fragen wenden Sie sich an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim

    Kontakt:

    Telefon: 04202 9529-452 (Allgemeines und Schmutzwasser)

    Telefon: 04202 9529-436 (Niederschlagswasser)

    Bei Fragen wenden Sie sich an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim

    Kontakt:

    Telefon: 04202 9529-452 (Allgemeines und Schmutzwasser)

    Telefon: 04202 9529-436 (Niederschlagswasser)

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathauspark 2

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminabsprache: Mo., Mi., Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-555

    E-Mail: stadtentwaesserung@stadt.achim.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Achim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    • amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
    • Planunterlagen des beabsichtigten Bauvorhabens
    • Entwässerungsantrag
    • amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
    • Planunterlagen des beabsichtigten Bauvorhabens
    • Entwässerungsantrag

    Formulare

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Achim

    Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Achim

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Schmutzwasser: 2,44 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab)Starkverschmutzerzuschlag 0,65 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab) Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 9,30 € je m² Beitragsfläche

    Niederschlagswasserbeseitigung

    Gebühren:
    0,65 € je m² Bemessungsfläche

    Schmutzwasser: 2,44 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab)Starkverschmutzerzuschlag 0,65 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab) Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 9,30 € je m² Beitragsfläche

    Niederschlagswasserbeseitigung

    Gebühren:
    0,65 € je m² Bemessungsfläche

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Achim: Entwässerungsgenehmigung

    Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie von der Stadt oder Gemeinde einen Kanaltiefenschein.

    Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie von der Stadt oder Gemeinde einen Kanaltiefenschein.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Entwässerungsgenehmigung, Oberflächenwasser, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsantrag, Fettabscheider, Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässergenehmigung, Entwässerungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)