Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Die Herstellung eines Anschlusses an den städtischen Schmutzwasserkanal setzt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rotenburg eine Genehmigung durch die Stadt Rotenburg voraus. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem vorstehenden Antragsformular und zeichnerischen Unterlagen zu beantragen.
Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie mit der Genehmigung eine Ausfertigung der Pläne für Ihre Unterlagen zurück. Mit Genehmigung wird auch die Verwaltungsgebühr fällig. Weitere technische Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.
Im Tiefbauamt kann erfragt werden, ob und in welcher Lage und Tiefe der Anschlusskanal vom Straßenkanal zu dem Grundstück verlegt ist (Kanaltiefenschein). Die hergestellten Entwässerungseinrichtungen sind vom Tiefbauamt der Stadt abzunehmen. Bei der Abnahme müssen die verlegten Leitungen offen liegen und dürfen erst nach Abnahme verfüllt werden. Abschließend wird eine Abnahmebescheinigung erteilt.
Tipps
- Ausgefülltes Antragsformular des Entwässerungsantrages
- Lageplan 2-fach Maßstab 1:500 mit Grundstücksgrenzen, anzuschließenden Gebäuden und ggf. befestigten Flächen
- Grundrissplan 2-fach Maßstab 1:100 von sämtlichen Geschossen mit Einzeichnung der zu entwässernden Einrichtungen
Die Herstellung eines Anschlusses an den städtischen Schmutzwasserkanal setzt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rotenburg eine Genehmigung durch die Stadt Rotenburg voraus. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem vorstehenden Antragsformular und zeichnerischen Unterlagen zu beantragen.
Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie mit der Genehmigung eine Ausfertigung der Pläne für Ihre Unterlagen zurück. Mit Genehmigung wird auch die Verwaltungsgebühr fällig. Weitere technische Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.
Im Tiefbauamt kann erfragt werden, ob und in welcher Lage und Tiefe der Anschlusskanal vom Straßenkanal zu dem Grundstück verlegt ist (Kanaltiefenschein). Die hergestellten Entwässerungseinrichtungen sind vom Tiefbauamt der Stadt abzunehmen. Bei der Abnahme müssen die verlegten Leitungen offen liegen und dürfen erst nach Abnahme verfüllt werden. Abschließend wird eine Abnahmebescheinigung erteilt.
Tipps
- Ausgefülltes Antragsformular des Entwässerungsantrages
- Lageplan 2-fach Maßstab 1:500 mit Grundstücksgrenzen, anzuschließenden Gebäuden und ggf. befestigten Flächen
- Grundrissplan 2-fach Maßstab 1:100 von sämtlichen Geschossen mit Einzeichnung der zu entwässernden Einrichtungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Entwässerungsgenehmigung, Entwässergenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Regenwasserversickerung, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Entwässerungsantrag, Anschlusspflicht Regenwasser, Grundstücksentwässerung, Fettabscheider