Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung
Für den Anschluss Ihres Grundstücks an die Schmutzwasserkanalisation oder die Regenwasserkanalisation bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung
Je nach Ihrem Wohnort sind die nachfolgend genannten Einrichtungen für Sie zuständig:
Gemeinde Grasberg
Schmutzwasserkanalisation:
Wasser- und Abwasserverband Osterholz
Schwaneweder Str. 273
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/9159-0
Fax: 04209/9159-30
E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
Internet: http://www.wav-osterholz.de
Regenwasserkanalisation:
Gemeinde Grasberg
Speckmannstraße 30
28879 Grasberg
Tel.:04208/9175-0
Fax: 04208/9175-76
E-Mail: info@grasberg.de
Internet: http://www.grasberg.de
Samtgemeinde Hambergen
Schmutzwasserkanalisation:
Wasser- und Abwasserverband Osterholz
Schwaneweder Str. 273
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/9159-0
Fax: 04209/9159-30
E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
Internet: http://www.wav-osterholz.de
Regenwasserkanalisation:
Samtgemeinde Hambergen
Bremer Straße 30
27729 Hambergen
Tel.: 04793/78-0
Fax: 04793/78-18
E-Mail: rathaus@hambergen.de
Internet: http://www.hambergen.de
Gemeinde Lilienthal
Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
Gemeindeverwaltung
Klosterstr. 16
28865 Lilienthal
Tel.: 04298/929-0
Fax: 04298/929-292
E-Mail: gemeinde@lilienthal.de,
Internet: http://www.lilienthal.de
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG,
Am Pumpelberg 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 04791/809-0
Fax: 04791/809-922
E-Mail: info@osterholzer-stadtwerke.de,
Internet: http://www.osterholzer-stadtwerke.de
Gemeinde Ritterhude
Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
AÖR Abwasser Ritterhude
Riesstraße 40,
27721 Ritterhude
Betriebsführung
hanseWasser GmbH, Bremen
Kundenbetreuung
Schiffbauerweg 2
28237 Bremen
Tel.: 04 21 / 9 88 11 11
Fax: 0421 / 988 19 11
E-Mail: kontakt@hansewasser.de,
Internet: http://www.hansewasser.de
Gemeinde Schwanewede
Schmutzwasserkanalisation:
Wasser- und Abwasserverband Osterholz
Schwaneweder Str. 273
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/9159-0
Fax: 04209/9159-30
E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
Internet: http://www.wav-osterholz.de
Regenwasserkanalisation:
Gemeinde Schwanewede
Damm 4
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/74-0
Fax: 04209/74-848
E-Mail: info@schwanewede.de,
Internet: http://www.schwanewede.de
Gemeinde Worpswede
Schmutzwasserkanalisation:
Wasser- und Abwasserverband Osterholz
Schwaneweder Str. 273
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/9159-0
Fax: 04209/9159-30
E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
Internet: http://www.wav-osterholz.de
Regenwasserkanalisation:
Gemeinde Worpswede
Bauernreihe 1
27726 Worpswede
Tel.: 04792/312-0
Fax: 04791/312-39
E-Mail: rathaus@gemeinde-worpswede.de
Internet: http://www.gemeinde-worpswede.de
Ansprechpartner
Sachgebiet Wasserwirtschaft (Technischer Bereich)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung
Für die Einleitung von Niederschlagswasser aus gemeinsamen Anlagen direkt in oberirdische Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die vom Umweltamt des Landkreises Osterholz erteilt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Entwässergenehmigung, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsgenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässerungsantrag, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Fettabscheider