Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Für den Anschluss Ihres Grundstücks an die Schmutzwasserkanalisation oder die Regenwasserkanalisation bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung

    Je nach Ihrem Wohnort sind die nachfolgend genannten Einrichtungen für Sie zuständig:

    Gemeinde Grasberg
    Schmutzwasserkanalisation:
    Wasser- und Abwasserverband Osterholz
    Schwaneweder Str. 273
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209/9159-0
    Fax: 04209/9159-30
    E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
    Internet: http://www.wav-osterholz.de
    Regenwasserkanalisation:
    Gemeinde Grasberg
    Speckmannstraße 30
    28879 Grasberg
    Tel.:04208/9175-0
    Fax: 04208/9175-76
    E-Mail: info@grasberg.de
    Internet: http://www.grasberg.de

    Samtgemeinde Hambergen
    Schmutzwasserkanalisation:
    Wasser- und Abwasserverband Osterholz
    Schwaneweder Str. 273
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209/9159-0
    Fax: 04209/9159-30
    E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
    Internet: http://www.wav-osterholz.de
    Regenwasserkanalisation:
    Samtgemeinde Hambergen
    Bremer Straße 30
    27729 Hambergen
    Tel.: 04793/78-0
    Fax: 04793/78-18
    E-Mail: rathaus@hambergen.de
    Internet: http://www.hambergen.de

    Gemeinde Lilienthal
    Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
    Gemeindeverwaltung
    Klosterstr. 16
    28865 Lilienthal
    Tel.: 04298/929-0
    Fax: 04298/929-292
    E-Mail: gemeinde@lilienthal.de,
    Internet: http://www.lilienthal.de

    Stadt Osterholz-Scharmbeck
    Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
    Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG,
    Am Pumpelberg 4
    27711 Osterholz-Scharmbeck
    Tel.: 04791/809-0
    Fax: 04791/809-922
    E-Mail: info@osterholzer-stadtwerke.de,
    Internet: http://www.osterholzer-stadtwerke.de

    Gemeinde Ritterhude
    Schmutz- und Regenwasserkanalisation:
    AÖR Abwasser Ritterhude
    Riesstraße 40,
    27721 Ritterhude
    Betriebsführung
    hanseWasser GmbH, Bremen
    Kundenbetreuung
    Schiffbauerweg 2
    28237 Bremen
    Tel.: 04 21 / 9 88 11 11
    Fax: 0421 / 988 19 11
    E-Mail: kontakt@hansewasser.de,
    Internet: http://www.hansewasser.de

    Gemeinde Schwanewede
    Schmutzwasserkanalisation:
    Wasser- und Abwasserverband Osterholz
    Schwaneweder Str. 273
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209/9159-0
    Fax: 04209/9159-30
    E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
    Internet: http://www.wav-osterholz.de
    Regenwasserkanalisation:
    Gemeinde Schwanewede
    Damm 4
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209/74-0
    Fax: 04209/74-848
    E-Mail: info@schwanewede.de,
    Internet: http://www.schwanewede.de

    Gemeinde Worpswede
    Schmutzwasserkanalisation:
    Wasser- und Abwasserverband Osterholz
    Schwaneweder Str. 273
    28790 Schwanewede
    Tel.: 04209/9159-0
    Fax: 04209/9159-30
    E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de
    Internet: http://www.wav-osterholz.de
    Regenwasserkanalisation:
    Gemeinde Worpswede
    Bauernreihe 1
    27726 Worpswede
    Tel.: 04792/312-0
    Fax: 04791/312-39
    E-Mail: rathaus@gemeinde-worpswede.de
    Internet: http://www.gemeinde-worpswede.de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Wasserwirtschaft (Technischer Bereich)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3220

    Fax: 04791 930-3299

    E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Osterholz-Scharmbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Kontakt

    Fax: 04791 17-304

    Telefon Festnetz: 04791 17

    E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Osterholz: Entwässerungsgenehmigung

    Für die Einleitung von Niederschlagswasser aus gemeinsamen Anlagen direkt in oberirdische Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die vom Umweltamt des Landkreises Osterholz erteilt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Entwässergenehmigung, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsgenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässerungsantrag, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Fettabscheider

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English