Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Seevetal: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Grundsätzlich ist das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zur Versickerung zu bringen. Sollte es aus zwingenden Gründen keine Versickerungslösung geben, so kann ein Anschluss an die öffentliche Regenwasserkanalisation und deren Benutzung beantragt werden. Es erfolgt danach eine Einzelfallprüfung, welche letztlich mit einer Einleitgenehmigung positiv entschieden werden kann.
In vielen Teilen Seevetals ist die Niederschlagsentwässerung nur durch Versickerung zu lösen. Wo sich diese Bereiche befinden, erfahren Sie auf Nachfrage in der Tiefbauabteilung.
Für eine Versickerung auf dem Grundstück sind allgemeine Vorgaben einzuhalten:
- Verkehrsflächen sind nur über eine Seitenraumversickerung (begrünte Mulde) zulässig.
- Dachflächen aus Beton, Ziegel oder beschichtetem Metall dürfen in Sickerschächte geleitet werden, Kupfer- und Zinkblechdächer nicht.
- Von den Grundstücken dürfen keine Niederschlagswässer auf die öffentliche Verkehrsfläche abließen, weder von der gepflasterten Zufahrt noch von den Dachflächen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Hinweise für Seevetal: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Die Zuständigkeit für Regenwasser liegt bei der Gemeinde Seevetal, Ansprechpartner ist die Tiefbauabteilung, Sachgebiet Oberflächenentwässerung.
Für Schmutz- / Toilettenwasser ist gemäß der Satzung des Landkreises Harburg, Betrieb Abwasserbeseitigung, ein Anschluss an die kommunale Schmutzwasserkanalisation erforderlich. In diesem Fall sollten Sie die zuständige Stelle beim Landkreis kontaktieren.
Der Landkreis Harburg betreibt die zentrale Abwasserbeseitigung für die
- Samtgemeinde Hanstedt ohne die Ortsteile Egestorf, Evendorf, Döhle
- Samtgemeinde Jesteburg
- Gemeinde Rosengarten
- Gemeinde Seevetal
- Gemeinde Stelle
- Ortschaften Sprötze und Trelde aus dem Gebiet der Stadt Buchholz
- Samtgemeinde Tostedt.
Ansprechpartner
Oberflächenentwässerung | Gewässerökologie
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2759
E-Mail: regenwasser@seevetal.de
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Seevetal: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Weitere Informationen
Hinweise für Seevetal: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Entwässergenehmigung, Entwässerungsgenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Oberflächenwasser, Regenwasserversickerung, Fettabscheider, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungserlaubnis, Entwässerungsantrag, Grundstücksentwässerung