Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Allgemeine Informationen

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Dies gilt auch für die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation.

    Grundstücksanschlüsse werden durch die Stadt kostenpflichtig erstellt.

    Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.



    Allgemeine Informationen

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Dies gilt auch für die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation.

    Grundstücksanschlüsse werden durch die Stadt kostenpflichtig erstellt.

    Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Bei Störungen, Verstopfungen oder Defekten an öffentlichen Abwasseranlagen, Hausanschlussleitungen und Pumpwerken bitten wir um entsprechende Benachrichtigung.

    Bei Störungen, Verstopfungen oder Defekten an öffentlichen Abwasseranlagen, Hausanschlussleitungen und Pumpwerken bitten wir um entsprechende Benachrichtigung.

    Ansprechpartner

    32.2 - Abteilung Mobilität & Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2021 (von: Cholewinski, Irene)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    • Entwässerungsantrag
    • Erläuterung
    • Pläne
    • ggf. Berechnungen
    • ggf. zusätzliche Beschreibungen und schematische Darstellungen zu Vorbehandlungsanlagen
    • Entwässerungsantrag
    • Erläuterung
    • Pläne
    • ggf. Berechnungen
    • ggf. zusätzliche Beschreibungen und schematische Darstellungen zu Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Der Entwässerungsantrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in einer öffentlichen Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität  (Prüffähigkeit) und dem Umfang der Antragsunterlagen.

    Für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen vom Hauptkanal auf die Grundstücke ist die z. Zt. tätige Rahmvertragsfirma der Stadt zuständig und ist mindestens 14 Tage vorher zu beantragen.

    Der Entwässerungsantrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in einer öffentlichen Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität (Prüffähigkeit) und dem Umfang der Antragsunterlagen.

    Für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen vom Hauptkanal auf die Grundstücke ist die z. Zt. tätige Rahmvertragsfirma der Stadt zuständig und ist mindestens 14 Tage vorher zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Es fallen Kosten nach der Verwaltungskostensatzung, dem Nds. Verwaltungskostengesetzes und der Entwässerungsabgabensatzung an.

    Es fallen Kosten nach der Verwaltungskostensatzung, dem Nds. Verwaltungskostengesetzes und der Entwässerungsabgabensatzung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Seelze: Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Änderungen an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Bei Versickerung des Regenwassers muss ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungswasseranlage und deren Benutzung gestellt werden. Informationen erteilt die zuständige Stelle. 

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Versickerung von Niederschlagswasser  bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Region Hannover. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Versickerung von Regenwasser erlaubnisfrei. Bitte beachten Sie die Informationen und Merkblätter der Region Hannover. Die zuständige Stelle erteilt Informationen.

    Änderungen an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Bei Versickerung des Regenwassers muss ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungswasseranlage und deren Benutzung gestellt werden. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Region Hannover. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Versickerung von Regenwasser erlaubnisfrei. Bitte beachten Sie die Informationen und Merkblätter der Region Hannover. Die zuständige Stelle erteilt Informationen.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Entwässerungsgenehmigung, Oberflächenwasser, Anschlusspflicht Regenwasser, Entwässerungsantrag, Fettabscheider, Grundstücksentwässerung, Regenwasserversickerung, Vorbehandlungsanlagen, Entwässergenehmigung, Entwässerungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)