Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen (z.B. den überbauten Flächen) oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die Stadt Ronnenberg hat in Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Auskunft hierüber erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung, ebenso wie die planmäßige Regenwasserversickerung eine Befreiung vom Anschlusszwang erfordert.
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen (z.B. den überbauten Flächen) oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die Stadt Ronnenberg hat in Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Auskunft hierüber erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung, ebenso wie die planmäßige Regenwasserversickerung eine Befreiung vom Anschlusszwang erfordert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Die Genehmigung erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei der Region Hannover. Bestimmte Arten der Regenwasserversickerung stellen ebenfalls eine Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser) dar und bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Zuständigkeit ist mit dem Team Technische Infrastruktur zu klären.
Die Genehmigung erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei der Region Hannover. Bestimmte Arten der Regenwasserversickerung stellen ebenfalls eine Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser) dar und bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Zuständigkeit ist mit dem Team Technische Infrastruktur zu klären.
Ansprechpartner
33 - Team Technische Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Thorsten Arndt
Thomas Schill
Thomas Heidenreich
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
- Beschreibung des Bauvorhabens
vom Grundstückseigentümer oder Erbpächter - unterschriebener Entwässerungsantrag bzw. Änderungsantrag in zweifacher Ausfertigung
- die zur Prüfung des Antrages erforderlichen Anlagen gemäß Antragsformular
- eventuell werden weitere Unterlagen (z.B. eine Kanaluntersuchung) benötigt, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter
- Beschreibung des Bauvorhabens
vom Grundstückseigentümer oder Erbpächter - unterschriebener Entwässerungsantrag bzw. Änderungsantrag in zweifacher Ausfertigung
- die zur Prüfung des Antrages erforderlichen Anlagen gemäß Antragsformular
- eventuell werden weitere Unterlagen (z.B. eine Kanaluntersuchung) benötigt, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter
Formulare
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Des Weiteren stehen Ihnen folgende Informationsblätter zum Thema Abwasser zur Verfügung:
00 - Allgemeine Informationen für Bauherren
01 - Spülunfälle und Entlüftung
03 - Prüfung privater Abwasserkanäle
04 - Informationen zur Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen
05 - Abwasserschächte und Übergabeschächte
06 - Drainagen in Grundstücksentwässerungsanlagen
07 - Informationen zu Fehlnutzungen von Grundstücksentwässerungsanlagen
Des Weiteren stehen Ihnen folgende Informationsblätter zum Thema Abwasser zur Verfügung:
00 - Allgemeine Informationen für Bauherren
01 - Spülunfälle und Entlüftung
03 - Prüfung privater Abwasserkanäle
04 - Informationen zur Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen
05 - Abwasserschächte und Übergabeschächte
06 - Drainagen in Grundstücksentwässerungsanlagen
07 - Informationen zu Fehlnutzungen von Grundstücksentwässerungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Ronnenberg
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Ronnenberg
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Ronnenberg fallen für die Entwässerungsgenehmigung, Änderungsgenehmigung und Freistellung zur Zeit Gebühren in Höhe von 72,00 € an. Eine Entwässerungs-Änderungsanzeige oder Freistellungsanzeige wird mit 36,00 € veranlagt. Für die Abnahme der Leitungen fallen je nach Aufwand und Anzahl der Termine zwischen 50,00 € und 300,00 € an.
Gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Ronnenberg fallen für die Entwässerungsgenehmigung, Änderungsgenehmigung und Freistellung zur Zeit Gebühren in Höhe von 72,00 € an. Eine Entwässerungs-Änderungsanzeige oder Freistellungsanzeige wird mit 36,00 € veranlagt. Für die Abnahme der Leitungen fallen je nach Aufwand und Anzahl der Termine zwischen 50,00 € und 300,00 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung
Vor Inbetriebnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Abnahmetermin erforderlich. Die Terminabstimmung zur Abnahme der Entwässerungsanlage sollte 1-2 Werktage vorher erfolgen. Zum Abnahmetermin dürfen die Leitungen nicht verfüllt sein. Bei der Abnahme ist die Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.
Vor Inbetriebnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Abnahmetermin erforderlich. Die Terminabstimmung zur Abnahme der Entwässerungsanlage sollte 1-2 Werktage vorher erfolgen. Zum Abnahmetermin dürfen die Leitungen nicht verfüllt sein. Bei der Abnahme ist die Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Entwässerungsgenehmigung, Entwässergenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Regenwasserversickerung, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Entwässerungsantrag, Anschlusspflicht Regenwasser, Grundstücksentwässerung, Fettabscheider