Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen (z.B. den überbauten Flächen) oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

    Die Stadt Ronnenberg hat in Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung  Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Auskunft hierüber erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung, ebenso wie die planmäßige Regenwasserversickerung eine Befreiung vom Anschlusszwang erfordert.



    Allgemeine Informationen

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen (z.B. den überbauten Flächen) oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

    Die Stadt Ronnenberg hat in Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Auskunft hierüber erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung, ebenso wie die planmäßige Regenwasserversickerung eine Befreiung vom Anschlusszwang erfordert.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung

    Die Genehmigung erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei der Region Hannover. Bestimmte Arten der Regenwasserversickerung stellen ebenfalls eine Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser) dar und bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Zuständigkeit ist mit dem Team Technische Infrastruktur zu klären.

    Die Genehmigung erteilt das Team Technische Infrastruktur. Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei der Region Hannover. Bestimmte Arten der Regenwasserversickerung stellen ebenfalls eine Einleitung in ein Gewässer (Grundwasser) dar und bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Zuständigkeit ist mit dem Team Technische Infrastruktur zu klären.

    Ansprechpartner

    33 - Team Technische Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastr. 38

    30952 Ronnenberg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung

    • Beschreibung des Bauvorhabens
      vom Grundstückseigentümer oder Erbpächter
    • unterschriebener Entwässerungsantrag bzw. Änderungsantrag in zweifacher Ausfertigung
    • die zur Prüfung des Antrages erforderlichen Anlagen gemäß Antragsformular
    • eventuell werden weitere Unterlagen (z.B. eine Kanaluntersuchung) benötigt, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter
    • Beschreibung des Bauvorhabens
      vom Grundstückseigentümer oder Erbpächter
    • unterschriebener Entwässerungsantrag bzw. Änderungsantrag in zweifacher Ausfertigung
    • die zur Prüfung des Antrages erforderlichen Anlagen gemäß Antragsformular
    • eventuell werden weitere Unterlagen (z.B. eine Kanaluntersuchung) benötigt, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung


    Abwasserbeseitigungssatzung
    der Stadt Ronnenberg


    Abwasserbeseitigungssatzung
    der Stadt Ronnenberg

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung

    Gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Ronnenberg fallen für die Entwässerungsgenehmigung, Änderungsgenehmigung und Freistellung zur Zeit Gebühren in Höhe von 72,00 € an. Eine Entwässerungs-Änderungsanzeige oder Freistellungsanzeige wird mit 36,00 € veranlagt. Für die Abnahme der Leitungen fallen je nach Aufwand und Anzahl der Termine zwischen 50,00 € und 300,00 € an.

    Gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Ronnenberg fallen für die Entwässerungsgenehmigung, Änderungsgenehmigung und Freistellung zur Zeit Gebühren in Höhe von 72,00 € an. Eine Entwässerungs-Änderungsanzeige oder Freistellungsanzeige wird mit 36,00 € veranlagt. Für die Abnahme der Leitungen fallen je nach Aufwand und Anzahl der Termine zwischen 50,00 € und 300,00 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Ronnenberg: Entwässerungsgenehmigung

    Vor Inbetriebnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Abnahmetermin erforderlich. Die Terminabstimmung zur Abnahme der Entwässerungsanlage sollte 1-2 Werktage vorher erfolgen. Zum Abnahmetermin dürfen die Leitungen nicht verfüllt sein. Bei der Abnahme ist die Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.

    Vor Inbetriebnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Abnahmetermin erforderlich. Die Terminabstimmung zur Abnahme der Entwässerungsanlage sollte 1-2 Werktage vorher erfolgen. Zum Abnahmetermin dürfen die Leitungen nicht verfüllt sein. Bei der Abnahme ist die Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Entwässerungsgenehmigung, Entwässergenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Regenwasserversickerung, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Entwässerungsantrag, Anschlusspflicht Regenwasser, Grundstücksentwässerung, Fettabscheider

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024