Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung
In Burgdorf gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses bedeutet, dass sämtliches Abwasser - sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser - von Ihrem Grundstück der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss.
Für das Niederschlagswasser haben Sie die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, und das Niederschlagswasser selbst auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.
Neuere Baugebiete sind in der Regel vom Anschlusszwang für die Regenwasserentwässerung befreit. Hier hat die Abführung des Regenwassers durch Versickerung auf dem privaten Baugrundstück zu erfolgen.
In Burgdorf gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses bedeutet, dass sämtliches Abwasser - sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser - von Ihrem Grundstück der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss.
Für das Niederschlagswasser haben Sie die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, und das Niederschlagswasser selbst auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.
Neuere Baugebiete sind in der Regel vom Anschlusszwang für die Regenwasserentwässerung befreit. Hier hat die Abführung des Regenwassers durch Versickerung auf dem privaten Baugrundstück zu erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Ansprechpartner
66 - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Backhaus
erforderliche Unterlagen
Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Formulare
Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung
Für den Entwässerungsantrag benutzen Sie bitte das Formular "Entwässerungsantrag".
Nach erfolgter Genehmigung und Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen Fachbetrieb reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Bestätigung über die normgerechte Herstellung von Entwässerungsanlagen" bei der Tiefbauverwaltungsabteilung ein.
Für den Entwässerungsantrag benutzen Sie bitte das Formular "Entwässerungsantrag".
Nach erfolgter Genehmigung und Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen Fachbetrieb reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Bestätigung über die normgerechte Herstellung von Entwässerungsanlagen" bei der Tiefbauverwaltungsabteilung ein.
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage
bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung
Zuständigkeiten
In Burgdorf endet die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, zu der die städtische Kläranlage sowie die Abwasserkanäle gehören, auf Ihrem Grundstück hinter dem Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze bzw. bei fehlendem Schacht an der Grundstücksgrenze selbst. An diesem Schacht, der auch als Übergabeschacht bezeichnet wird bzw. an der Grundstücksgrenze schließt Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage an.
Arbeiten an der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage, d. h. vom Hauptkanal über den Hausanschlusskanal in der Straße einschließlich des Revisionsschachtes, dürfen nur von der Stadt Burgdorf vorgenommen werden. Arbeiten an der Anschlussleitung oder am Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück werden in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchgeführt.
Zuständigkeiten
In Burgdorf endet die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, zu der die städtische Kläranlage sowie die Abwasserkanäle gehören, auf Ihrem Grundstück hinter dem Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze bzw. bei fehlendem Schacht an der Grundstücksgrenze selbst. An diesem Schacht, der auch als Übergabeschacht bezeichnet wird bzw. an der Grundstücksgrenze schließt Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage an.
Arbeiten an der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage, d. h. vom Hauptkanal über den Hausanschlusskanal in der Straße einschließlich des Revisionsschachtes, dürfen nur von der Stadt Burgdorf vorgenommen werden. Arbeiten an der Anschlussleitung oder am Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück werden in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchgeführt.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung
- 66.1-3 Abwasserbeseitigungssatzung
- EntwässerungsantragAntrag für Entwässerungsgenehmigung
- Bestätigung über die normgerechte Herstellung von EntwässerungsanlagenBestätigung über die normgerechte Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- 22-66.1-6 Entwässerungsabgabensatzung
- Entwicklung der Abwassergebühren
- Technische Bearbeitung von Entwässerungsanträgen
- 66.1-3 Abwasserbeseitigungssatzung
- Entwicklung der Abwassergebühren
- Technische Bearbeitung von Entwässerungsanträgen
- Bestätigung über die normgerechte Herstellung von EntwässerungsanlagenBestätigung über die normgerechte Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- EntwässerungsantragAntrag für Entwässerungsgenehmigung
- 22-66.1-6 Entwässerungsabgabensatzung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025
Stichwörter
Entwässerungsgenehmigung, Entwässergenehmigung, Vorbehandlungsanlagen, Regenwasserversickerung, Entwässerungserlaubnis, Oberflächenwasser, Entwässerungsantrag, Anschlusspflicht Regenwasser, Grundstücksentwässerung, Fettabscheider