Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    In Burgdorf gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses bedeutet, dass sämtliches Abwasser - sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser - von Ihrem Grundstück der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss.
    Für das Niederschlagswasser haben Sie die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, und das Niederschlagswasser selbst auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.

    Neuere Baugebiete sind in der Regel vom Anschlusszwang für die Regenwasserentwässerung befreit. Hier hat die Abführung des Regenwassers durch Versickerung auf dem privaten Baugrundstück zu erfolgen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - 66 - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Vor dem Hannoverschen Tor 27

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-0

    Fax: 05136 898-113

    E-Mail: tiefbau@burgdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

    Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Formulare

    Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung

    Für den Entwässerungsantrag benutzen Sie bitte das Formular "Entwässerungsantrag".

    Nach erfolgter Genehmigung und Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen Fachbetrieb reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Bestätigung über die normgerechte Herstellung von Entwässerungsanlagen" bei der Tiefbauverwaltungsabteilung ein.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

    die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

    das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

    Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

    Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage
       

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Burgdorf: Entwässerungsgenehmigung

    Zuständigkeiten

    In Burgdorf endet die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, zu der die städtische Kläranlage sowie die Abwasserkanäle gehören, auf Ihrem Grundstück hinter dem Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze bzw. bei fehlendem Schacht an der Grundstücksgrenze selbst. An diesem Schacht, der auch als Übergabeschacht bezeichnet wird bzw. an der Grundstücksgrenze schließt Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage an.

    Arbeiten an der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage, d. h. vom Hauptkanal über den Hausanschlusskanal in der Straße einschließlich des Revisionsschachtes, dürfen nur von der Stadt Burgdorf vorgenommen werden. Arbeiten an der Anschlussleitung oder am Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück werden in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchgeführt.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Anschlusspflicht Regenwasser, Grundstücksentwässerung, Oberflächenwasser, Entwässergenehmigung, Entwässerungsantrag, Regenwasserversickerung, Fettabscheider, Vorbehandlungsanlagen, Entwässerungserlaubnis, Entwässerungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de