Erdaufschluss Erlaubnis

    Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

    Beschreibung

    Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen":

    • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
    • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
    • Bohrungen nach Bundesberggesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Umweltamt

    Beschreibung

    Dem Umweltamt des Landkreis Uelzen obliegt der Vollzug des Umweltrechts. Die folgenden Oberbegriffe geben einen Überblick auf die Aufgabenbereiche des Umweltamtes.

    > Natur und Wald (Untere Naturschutz- und Waldbehörde)

    Der Unteren Naturschutzbehörde obliegen die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.

    Eine zentrale Aufgabe der Unteren Waldbehörde ist es, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Erholung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

    > Wasser und Abwasser (Untere Wasserbehörde)

    Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).

    > Abfall und Bodenschutz (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde)

    Der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.

    > NaturschutzStiftung des Landkreises Uelzen

    > Klimaschutzkoordination

    Hinter den Oberbegriffen liegen sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen bereit.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0581 82-489

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Stichwörter

    Bohrungen nach Bundesberggesetz, Bohrungen nach Lagerstättengesetz, Brunnenbohrung, Grundwasserentnahme Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English