Erdaufschluss Erlaubnis

    Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

    Beschreibung

    Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen":

    • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
    • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
    • Bohrungen nach Bundesberggesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

    Ansprechpartner

    Stadt Munster - Fachgruppe 32 - Planung und Bau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    29626 Munster

    Hausanschrift

    Heinrich-Peters-Platz 1

    29633 Munster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Poststraße
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Veestherrnweg
      Anzahl: 45  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Mittwoch 8.30 - 12.00 Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Freitag 8.30 - 13.00

    Kontakt

    Fax: 05192 130-9999

    Telefon Festnetz: 05192 130-0

    E-Mail: stadtverwaltung@munster.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 2

    29614 Soltau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag Erlaubnis Grundwasserentnahme
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Zwecke der Feldberegnung
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Entnahmen aus dem Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Stichwörter

    Brunnenbohrung, Grundwasserentnahme Erlaubnis, Bohrungen nach Bundesberggesetz, Bohrungen nach Lagerstättengesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de