Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Beschreibung
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lars Brammer
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Scheeßel
Telefon Festnetz: 04261 983-2761
E-Mail: Lars.Brammer@lk-row.de
Fax: 04261 983-2799
Herr Simon Heller
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Rotenburg (Wümme)
E-Mail: Simon.Heller@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2766
Frau Kamschilow
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Fintel, teilweise Samtgemeinde Sottrum
Telefon Festnetz: 04261 983-2774
E-Mail: E.Kamschilow@lk-row.de
Frau Ronja Naujoks
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Bothel, teilweise Samtgemeinde Sottrum
Telefon Festnetz: 04261 983-2751
E-Mail: Ronja.Naujoks@lk-row.de
Frau Linnea Zimmermann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Visselhövede
E-Mail: Linnea.Zimmermann@lk-row.de
Fax: 04261 983-882753
Telefon Festnetz: 04261 983-2753
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Albers
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Zeven
Telefon Festnetz: 04761 983-4756
Fax: 04761 983-4799
E-Mail: Silke.Albers@lk-row.de
Herr Jens Klasen
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Selsingen und teilweise Samtgemeinde Geestequelle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04761 983-4755
E-Mail: Jens.Klasen@lk-row.de
Fax: 04761 983-4799
Frau Lydia Oesselmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Bremervörde und teilweise Samtgemeinde Geestequelle
Telefon Festnetz: 04761 983-4762
Fax: 04761 983-882762
E-Mail: Lydia.Oesselmann@lk-row.de
Herr Joerg Seidel
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Sittensen und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Fax: 04761 983-4799
Telefon Festnetz: 04761 983-4754
E-Mail: Joerg.Seidel@lk-row.de
Herr Kristijan Viduka
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Gnarrenburg und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Telefon Festnetz: 04761 983-4761
E-Mail: Kristijan.Viduka@lk-row.de
Fax: 04761 983-884761
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.03.2015
Stichwörter
Grundwasserentnahme Erlaubnis, Bohrungen nach Lagerstättengesetz, Bohrungen nach Bundesberggesetz, Brunnenbohrung