Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Beschreibung
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema "Bohrungen":
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1286
E-Mail: umwelt@landkreis.lueneburg.de
Kontaktperson
Frau Dorte Nette
Telefon Festnetz: 04131 26-1586
Herr Stefan Bartscht (Fachdienstleiter)
Herr Christoph Harms
Frau Susanne Henke
Herr Hinrich Jacobi
Herr Heinrich Matzke
Frau Claudia Mentz
Herr Holger Meyer
Frau Maja Züghart
Formulare
Wasserbehördlicher Genehmigungsantrag
Wasserbehördlicher Genehmigungsantrag
Wasserbehördliche Genehmigung
Fachdienst 61 Umwelt - Team Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1286
E-Mail: umwelt@landkreis.lueneburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.03.2015
Stichwörter
Bohrungen nach Lagerstättengesetz, Bohrungen nach Bundesberggesetz, Brunnenbohrung, Grundwasserentnahme Erlaubnis