Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
Beschreibung
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.
Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.
Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Sehnde: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Bauaufsicht der Region Hannover
Höltystraße 17
30171 Hannover
Link zur Bauaufsicht der Region Hannover
Bauaufsicht der Region Hannover
Höltystraße 17
30171 Hannover
Link zur Bauaufsicht der Region Hannover
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
Eine Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Hinweise für Sehnde: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Region Hannover. Diese leitet die Mitteilung an die Stadt Sehnde, zu Prüfung der Erschließung, weiter.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Region Hannover. Diese leitet die Mitteilung an die Stadt Sehnde, zu Prüfung der Erschließung, weiter.
Ansprechpartner
Region Hannover
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 616
E-Mail: info@region-hannover.de
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.
Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Voraussetzungen
An die Entwurfsverfasserin/den Entwurfsverfasser werden weitergehende Anforderungen gestellt, so zum Beispiel hinsichtlich der Qualifikation und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Auch die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner muss eine besondere Qualifikation nach § 65 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vorweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anstelle eines Bauantrags reicht die Bauherrin/ der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung über die beabsichtigte Baumaßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Dieser sind die von der Entwurfsverfasserin/ dem Entwurfsverfasser unterschriebenen Bauvorlagen hinzuzufügen.
Soweit eine Prüfung der bautechnischen Nachweise oder der Eignung der Rettungswege erforderlich ist, können diese Unterlagen den übrigen Bauvorlagen beigefügt oder gesondert bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Fristen
Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.
Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.
Hinweise für Sehnde: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, sobald die Bestätigung der Stadt Sehnde, dass die Erschließung gesichert ist, vorliegt.
Diese Bestätigung ist seitens der Stadt Sehnde innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt auszustellen.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, sobald die Bestätigung der Stadt Sehnde, dass die Erschließung gesichert ist, vorliegt.
Diese Bestätigung ist seitens der Stadt Sehnde innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt auszustellen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sehnde: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Es fallen Gebühren bei der Stadt Sehnde und der Bauaufsicht Region Hannover an.
Es fallen Gebühren bei der Stadt Sehnde und der Bauaufsicht Region Hannover an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.
Hinweise für Sehnde: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der Bauaufsicht Region Hannover eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der Bauaufsicht Region Hannover eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013
Stichwörter
Öffentliche Toiletten, Toilettenanlagen, Bauantrag, WC, Befreiung von der Baugenehmigungspflicht