Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

    • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
    • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

    An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

    Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden. (Ausnahmen: Die Bescheinigung dient zur Schaffung von Dauerwohnrechten/ Dauernutzungsrechten oder es handelt sich um die Änderung bereits erteilter Bescheinigungen.)

    Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

    Bauordnung



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Liegt ihr Grundstück im Stadtgebiet Meppen dann wenden Sie sich an die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen.

    Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:30 Uhr Bürger- und Standesamt bis 19:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 153-0

    Fax: 05931 1535-253

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
    • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
      • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
      • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
    • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

      Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

      Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei:

      (Eine Ausfertigung erhalten Sie mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück. Sofern Sie Mehrausfertigungen der Bescheinigung benötigen, fügen Sie bitte eine entsprechende Anzahl der Unterlagen bei.)

      • Aufteilungsplan (Bauzeichnung)
          • Grundrisse der Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschosse sowie Garage und Nebengebäude
          • Schnitte und Ansichten
          • bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung
          • Format der einzelnen Seiten nicht größer als DIN A 3
      • Lageplan
      • Urkunde des Notars (Notariatsvertrag, Teilungserklärung) - soweit vorhanden -

      Aus dem Aufteilungsplan müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum beziehen soll, ersichtlich sein.

      Dabei bitte alle zu demselben Wohnungseigentum bzw. Teileigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Ziffer kennzeichnen.

      Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstückes sind durch Maßangaben im Aufteilungsplan zu bestimmen. Das ist in der Regel der Fall, wenn sich aus dem Plan die Länge, Breite und genau Lage (z.B. Abstand zu den Grundstücksgrenzen) der Fläche ergibt.

      Aus dem Aufteilungsplan muss ersichtlich sein, dass die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.

      Formulare

      • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
      • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
      • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
      • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

      Voraussetzungen

      • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
      • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
        • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
        • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
      • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
      • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

      Verfahrensablauf

      • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
      • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
      • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

      Fristen

      • keine

      Bearbeitungsdauer

      • keine Angabe

      Kosten

      Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Meppen: Abgeschlossenheitsbescheinigung

      Bauaufsicht (Abt. 630)

      Gültigkeitsgebiet

      Niedersachsen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 02.11.2020

      Version

      Technisch geändert am 01.07.2024

      Stichwörter

      Sondereigentum, Dauerwohnrecht, Wohnungseigentum, Aufteilung Wohnhaus, Teileigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Eigentumswohnung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English