Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

    • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
    • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

    An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Für den Bereich des Altkreises Rotenburg wenden Sie sich bitte an Frau Rampelmann oder Frau Borchers, für den Bereich des Altkreises Bremervörde an Frau Logert.

    Für den Bereich des Altkreises Rotenburg wenden Sie sich bitte an Frau Rampelmann oder Frau Borchers, für den Bereich des Altkreises Bremervörde an Frau Logert.

    Ansprechpartner

    Bauamt - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2706

    Fax: 04261 983-2729

    E-Mail: bauamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bauamt - Dienststelle BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-4707

    Fax: 04761 983-884706

    E-Mail: bauamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
    • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
      • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
      • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
    • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

      Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

      Erforderliche Unterlagen (jeweils in zweifacher Ausfertigung)

      1. Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte oder Lageplan auf dem das gesamte Grundstück mit allen Gebäuden/Nebengebäuden dargestellt ist.
      1. Eine Bauzeichnung (Maßstab 1:100), dazu gehören:
        • Grundrisse von allen Geschossen (Keller bis Spitzboden),
        • Schnitte und Nord-, Ost-, Süd- und Westansichten
      2. Ansichts-, Schnitt- und Grundrisszeichnungen von allen Nebengebäuden, die sich auf dem betreffenden Grundstück befinden (z.B. Garagen, Schuppen, Abstellräume usw.), sofern aus Ihnen Sondereigentum gebildet werden soll.

      Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen ersichtlich sein, auf die sich das Wohnungseigentum bezieht. Dabei sind alle Einzelräume, die zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehören sollen, mit der jeweils gleichen Nummer (, , , usw.) zu kennzeichnen. Auch die Nutzung der Räume muss angegeben werden.

      Weiterhin ist die Lage der Heizung und der Hausanschlüsse in den Grundrisszeichnungen darzustellen.

      Gemeinschaftlich genutzte Räume/Gebäude sind mit „G“ zu kennzeichnen.

      Erforderliche Unterlagen (jeweils in zweifacher Ausfertigung)

      1. Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte oder Lageplan auf dem das gesamte Grundstück mit allen Gebäuden/Nebengebäuden dargestellt ist.
      1. Eine Bauzeichnung (Maßstab 1:100), dazu gehören:
        • Grundrisse von allen Geschossen (Keller bis Spitzboden),
        • Schnitte und Nord-, Ost-, Süd- und Westansichten
      2. Ansichts-, Schnitt- und Grundrisszeichnungen von allen Nebengebäuden, die sich auf dem betreffenden Grundstück befinden (z.B. Garagen, Schuppen, Abstellräume usw.), sofern aus Ihnen Sondereigentum gebildet werden soll.

      Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen ersichtlich sein, auf die sich das Wohnungseigentum bezieht. Dabei sind alle Einzelräume, die zu demselben Wohnungseigentum oder Dauerwohnrecht gehören sollen, mit der jeweils gleichen Nummer (, , , usw.) zu kennzeichnen. Auch die Nutzung der Räume muss angegeben werden.

      Weiterhin ist die Lage der Heizung und der Hausanschlüsse in den Grundrisszeichnungen darzustellen.

      Gemeinschaftlich genutzte Räume/Gebäude sind mit "G" zu kennzeichnen.

      Formulare

      • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
      • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
      • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
      • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Voraussetzungen

      • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
      • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
        • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
        • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
      • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
      • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

      Verfahrensablauf

      • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
      • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
      • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

      Fristen

      • keine

      Bearbeitungsdauer

      • keine Angabe

      Kosten

      Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

      Hinweise für Rotenburg (Wümme): Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

      Der derzeitige Gebührenrahmen liegt für die Bescheinigung zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro je Wohneinheit und für die Erteilung eines Aufteilungsplanes zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro.

      Der derzeitige Gebührenrahmen liegt für die Bescheinigung zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro je Wohneinheit und für die Erteilung eines Aufteilungsplanes zwischen 50,00 Euro und 400,00 Euro.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Niedersachsen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 02.11.2020

      Version

      Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

      Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Aufteilung Wohnhaus, Teileigentum, Sondereigentum, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Dauerwohnrecht

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)