Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Bersenbrück, Markt
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
3000012, Anforderung eines Identnachweises