Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

    Hinweise für Borkum: Personalausweise

    Allgemeine Information

    Personalausweis


    Inhaltsbereich

    Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen.

    Voraussetzungen:

    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • aktuell vorhandenes Ausweisdokument
    • Geburtsurkunde, falls keine Ausweisdokumente verfügbar sind
    • Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
    • persönliches Erscheinen des Antragstellers

    Gebühren

    Leistung

    Alter

    Kosten

    Personalausweis

    ab 24 Jahren

    37,00 €

    Personalausweis

    unter 24 Jahre

    22,80 €

    Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

    0,00 €

    Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle

    0,00 €

    Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

    0,00 €

    Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises

    0,00 €

    Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall

    0,00 €

    Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises

    0,00 €

    Vorläufiger Personalausweis

    10,00 €

    Aufschlag für Amtshandlung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Stelle

    + 13,00 €

    Allgemeine Informationen:

    Bürgerservice Niedersachsen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Borkum, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 1

    26757 Borkum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04922 303-0

    Fax: 04922 3200

    E-Mail: stadt@borkum.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Anforderung eines Identnachweises, 3000012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English