Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lengerich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Lengerich
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00
BIC: GENODEF1LAG
Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05904 9328-0
E-Mail: info@lengerich-emsland.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 05904 9328-24
E-Mail: mertin@lengerich-emsland.de
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 05904 9328-22
E-Mail: smuda@lengerich-emsland.de
Bankverbindung
Samtgemeinde Lengerich
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00
BIC: GENODEF1LAG
Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Anforderung eines Identnachweises, 3000012