Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Twist - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beatrice Falk
Telefon Festnetz: 05936 9330-33
E-Mail: falk@twist-emsland.de
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Anforderung eines Identnachweises, 3000012