Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben im Personalausweis veranlassen (weitere Informationen erhalten Sie unter Anmeldung als Hauptwohnsitz und Wohnsitz ummelden).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- gültiger Personalausweis
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde an- beziehungsweise umgemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist persönlich im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros bringen einen Aufkleber auf dem Ausweis auf und ändern die im Chip gespeicherte Adresse.
Die Änderung kann
- im Bürgerbüro Mitte direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) oder
- Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
- im Bürgerbüro Nord nach Terminvereinbarung
vorgenommen werden.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Adressänderung im Personalausweis vorzunehmen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Änderung erst möglich ist, wenn die An- beziehungsweise Ummeldung im Einwohnermelderegister verarbeitet wurde.
Fristen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
3000012, Anforderung eines Identnachweises