Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Pass-/Ausweisangelegenheiten, Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 30

    27446 Selsingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Heiligabend und Silvester geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04284 9307-403

    Fax: 04284 9307-555

    E-Mail: meldebehoerde@selsingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2021 (von: Wahlen, Sved)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Selsingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    3000012, Anforderung eines Identnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)