Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Schöppenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    38170 Schöppenstedt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags: 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05332 938-0

    Fax: 05332 938-101

    E-Mail: rathaus@schoeppenstedt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Elm-Asse - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1145

    38166 Schöppenstedt

    Hausanschrift

    Markt 3

    38170 Schöppenstedt

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Rathaus in Schöppenstedt Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    3000012, Anforderung eines Identnachweises

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de