Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1551

    49364 Vechta

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz: Tiefgarage
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04441 886-199

    Telefon Festnetz: 04441 886-0

    E-Mail: info@vechta.de

    Kontaktperson

    • Frau Edith Kamphake

      Telefon Festnetz: 04441 8863304

    • Frau Martina Schoster

      Telefon Festnetz: 04441 8863306

    • Frau Laura Schünemann

      Telefon Festnetz: 04441 8863305

    • Herr Daniel Tebben

      Telefon Festnetz: 04441 8863307

    • Herr Maximilian Von Höven

      Telefon Festnetz: 04441 8863303

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Stichwörter

    3000471, Verlustanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English