Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Hinweise für Artland: Personalausweis: Verlustanzeige


    Die Pflicht zur Verlustanzeige dient der Durchführung des Sperrverfahrens für den elektronischen Identitätsnachweis nach §10 Abs. 5 PAuswG und der polizeilichen Sachfahndungsdatenbank nach §11 Abs. 5 Satz 3 PAuswG. Die Personalausweisbehörde hat den Verlust schriftlich zu dokumentieren.

    Bitte sprechen Sie hierfür entweder persönlich vor oder füllen Sie die Verlustanzeige aus und übersenden uns diese (entweder per Post oder Fax).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    49610 Quakenbrück

    Kontakt

    Fax: 05431 182-506

    Telefon Festnetz: 05431 182-114

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Artland: Personalausweis: Verlustanzeige

    Gebühren sind mit Bargeld zu entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte ist ab einem Betrag von 10,00 € möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlustanzeige, 3000471

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de