Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Hinweise für Borkum: Personalausweise
Allgemeine Information
Personalausweis
Inhaltsbereich
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen.
Voraussetzungen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- aktuell vorhandenes Ausweisdokument
- Geburtsurkunde, falls keine Ausweisdokumente verfügbar sind
- Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
Gebühren
Leistung
Alter
Kosten
Personalausweis
ab 24 Jahren
37,00 €
Personalausweis
unter 24 Jahre
22,80 €
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
0,00 €
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
0,00 €
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
0,00 €
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
0,00 €
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
0,00 €
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
0,00 €
Vorläufiger Personalausweis
10,00 €
Aufschlag für Amtshandlung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Stelle
+ 13,00 €
Allgemeine Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471