Personalausweis Meldung wegen Verlust
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises zeigen Sie dies bei Ihrem örtlichen Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle an.
Beschreibung
Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht mehr finden, haben Sie diesen verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, so ist der Verlust gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz anzuzeigen (Verlustmeldung). Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei Ihrem örtlichen oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig und ggf. die Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat über den Verlust oder Diebstahl des Ausweises.
Sie können die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aber auch vorab über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) selbst erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort.
Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig. Wurde Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen und haben Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, bitten Sie die Polizei gleichzeitig die entsprechende Verlustmeldung aufzunehmen. Die alleinige Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt die Verlustmeldung nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Für Neuenhaus wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie alternative Dokumente wie einen Reisepass, Ihre Geburtsurkunde oder auch einen abgelaufenen Personalausweis zum Nachweis Ihrer Identität mit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person informiert umgehend nach Feststellung des Verlusts persönlich ihr örtliches Bürgeramt oder eine Polizeidienststelle über den Verlust ihres Personalausweises.
Die Behörde nimmt die notwendigen Daten auf und händigt der betroffenen Person eine Durchschrift der Verlustmeldung aus.
Fristen
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bemerkungen
Sollten Sie Ihren Personalausweis wieder gefunden haben, so ist dieser dem örtlichen Bürgeramt vorzulegen.
Wird der verlorene Personalausweis dem Bürgeramt übersandt und haben Sie noch keinen Ersatz beantragt, informiert Sie Ihr Bürgeramt über den Fund und händigt Ihnen den gefundenen Ausweis gegen eine Gebühr von 5,00 € aus.
Bleibt der Personalausweis unauffindbar und verfügen Sie auch über keine weiteren Ausweisdokumente (z. B. Reisepass) sollten Sie zwei Wochen nach der Verlustmeldung einen neuen Ausweis in Ihrem örtlichen Bürgeramt beantragen. Ihre Identität muss anhand anderer Unterlagen geprüft werden. Dieses kann aufwändig sein. Bitte lassen Sie sich vor Ort oder telefonisch beraten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlust Ausweis, Verlustanzeige, Perso verloren, Personalausweis verloren, Verlust Perso, 3000471, Personalausweis