Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * - Allgemeine Verwaltung - * Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * - Bürgerservice - * Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

    Kontakt

    Fax: 05961 509-500

    Telefon Festnetz: 05961 509-0

    E-Mail: stadt@haseluenne.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice Stadt Haselünne

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Haselünne

    Empfänger: Stadt Haselünne

    IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86

    BIC: NOLADE21EMS

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlustanzeige, 3000471

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de