Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Saterland - Fachbereich 2 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 507

    26683 Saterland

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ramsloh, Kirche
      Linie:
      • Bus: 900

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04498 940-0

    Fax: 04498 940-200

    E-Mail: rathaus@saterland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Saterland

    Empfänger: Gemeinde Saterland

    IBAN: DE29 2805 0001 0084 3509 25

    Bankinstitut: LzO Ramsloh

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlustanzeige, 3000471

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de