Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Bürgerinfo / Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Fauerbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Anja Gronewold
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-121
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Yana Janssen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-120
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Monika Meyerhoff
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
3000471, Verlustanzeige