Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen..
Hinweise für Tostedt: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihres Ausweispapieres.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundespersonalausweises verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verlauf
Der Inhaber hat den Verlust seines Bundespersonalausweises unverzüglich anzueigen.
Mitzubringen
Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Tostedt: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ist persönlich oder telefonisch entweder bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnortes oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat, zu veranlassen. Alternativ kann die Sperrung telefonisch über die
- Sperr-Hotline (Telefon 0180-1-33 33 33; erreichbar: Mo - So, 0-24 Uhr)
veranlasst werden.
Sofern die Unterschriftsfunktion (QES, Abkürzung für qualifizierte elektronische Signatur) genutzt wird, muss diese bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde, separat gesperrt werden.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tostedt: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Empfehlenswert ist eine 2 wöchige Wartezeit, ob der Personalausweis wieder aufgefunden wird.
Für detaillierte Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte den folgenden Link: Personalausweis
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024
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