Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Hinweise für Tostedt: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihres Ausweispapieres.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundespersonalausweises verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verlauf
Der Inhaber hat den Verlust seines Bundespersonalausweises unverzüglich anzueigen.
Mitzubringen
Für die Verlustanzeige ist i.d.R. die Verwendung eines Vordrucks vorgeschrieben. Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier evtl. noch ausweisen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Tostedt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bemerkungen
Hinweise für Tostedt: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Empfehlenswert ist eine 2 wöchige Wartezeit, ob der Personalausweis wieder aufgefunden wird.
Für detaillierte Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte den folgenden Link: Personalausweis
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ist persönlich oder telefonisch entweder bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnortes oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat, zu veranlassen. Alternativ kann die Sperrung telefonisch über die
- Sperr-Hotline (Telefon 0180-1-33 33 33; erreichbar: Mo - So, 0-24 Uhr)
veranlasst werden.
Sofern die Unterschriftsfunktion (QES, Abkürzung für qualifizierte elektronische Signatur) genutzt wird, muss diese bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde, separat gesperrt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471